Deine Möbel, Gegenstände und Ausstattung der Immobilie kannst du auf freie Art in das Haus einbringen. Beispielsweise, indem du im Text notierst, was sich in welchem Raum befindet oder indem du es in Bildern darstellst.
Die Immobilienministerin schätzt nach Fertigstellung des Hauses den Wert der Ausstattung, der anschließend in Rechnung gestellt wird.